Expertise

Die Patentanwaltskanzlei Wittmann hat während ihrer Tätigkeit die folgende Expertise auf unterschiedlichen rechtlichen und technischen Gebieten erlangt:

Einspruch

Patent-Einspruch

Wir haben umfangreiche Erfahrungen bei Einspruchsverfahren. Mit Hilfe renommierter Rechercheorganisationen sind wir in der Lage, weiteren Stand der Technik zu recherchieren, der uns ermöglicht, ein Ihrer Tätigkeit entgegenstehendes Patent anzugreifen. Die Einspruchsfrist beträgt beim Deutschen Patent- und Markenamt lediglich 3 Monate und beim Europäischen Patentamt 9 Monate. Aufgrund dieser kurzen Fristen empfehlen wir die Einrichtung einer Überwachung, so dass störende Schutzrechte des Wettbewerbes rechtzeitig erkannt werden können. Nach diesen Fristen ist kein Einspruch mehr möglich, sondern es muss eine Nichtigkeitsklage auf nationaler Ebene eingereicht werden, die mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.