Überwachung der Anmeldetätigkeit des Wettbewerbes

Die Überwachung der Anmeldetätigkeit der Wettbewerber ist sinnvoll, um nicht von Patenten des Wettbewerbs überrascht zu werden. Wird die Anmeldetätigkeit der Wettbewerber überwacht, kann rechtzeitig Einspruch eingelegt werden. Ferner kann vermieden werden, dass der eigene Betrieb aus einem fremden Patent in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus wird durch die Überwachung gewährleistet, dass man stets über den Stand der Technik und dessen Weiterentwicklung im Bild ist. Eine Überwachung der Anmeldetätigkeit der Wettbewerber oder von einzelnen Klassen der Patentklassifikation liefert auch wertvollen Stand der Technik für Freedom-to-Operate-Analysen (Ausübungsfreiheit). Ferner kann kontinuierlich Stand der Technik für einen eventuellen Einspruch oder ein eventuelles Nichtigkeitsverfahren recherchiert werden, sobald sich herausstellt, dass ein später angemeldetes Patent eines Wettbewerbers die eigene wirtschaftliche Tätigkeit behindern könnte.

In die Überwachung der Anmeldetätigkeit können die Wettbewerber sowie eine oder mehrere Klassen der Patentklassifikation aufgenommen werden.