Deutsches Patent

Das deutsche Patent ist verglichen mit einem europäischen Patent ein relativ kostengünstiges Schutzrecht, dessen Schutzwirkung sich allerdings "nur" auf die Bundesrepublik Deutschland erstreckt, was immerhin einem Markt von etwa 18 % der Bevölkerung und etwa 21 % des BIP (Bruttoinlandsprodukts) der Europäischen Union entspricht. Die Erteilung eines deutschen Patents ist an die gleichen Voraussetzungen geknüpft und kann die gleichen Gegenstände und Verfahren schützen, wie bei den allgemeinen Informationen über Patente beschrieben wurde.

Deutsches Patentamt Deutsches Museum

Ab dem Anmeldetag kann die Prüfung der Patentanmeldung beantragt werden. Ein insbesondere für kleinere und mittelgroße Firmen wichtiger Vorteil der deutschen Patentanmeldung ist, dass die Recherche und die Prüfung der Anmeldung nicht schon beim Einreichen der Anmeldung beantragt werden muss, sondern innerhalb eines Zeitraumes von sieben Jahren ab dem Anmeldetag beantragt werden kann. Dies ist auch für große Firmen nützlich, wenn noch nicht feststeht, ob und wie die Erfindung wirtschaftlich verwertet wird. Somit haben Sie es durch den Zeitpunkt der Stellung des Prüfungsantrages in der Hand, wie schnell ein Patent auf Ihre Erfindung erteilt wird. Das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) mit Sitz in München lässt dem Anmelder im Allgemeinen mehr Freiheiten als das Verfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA), was kleineren und mittelständischen Firmen entgegenkommt. Die Erfindung ist jedoch erst gegen Nachahmung geschützt, sobald nach einem erfolgreich abgeschlossenem Prüfungsverfahren ein Patent erteilt wird.

Ferner stellt das Deutsche Patent- und Markenamt nicht die übermäßig hohen formellen Anforderungen an die Einheitlichkeit der Anmeldung wie das Europäische Patentamt, mit denen das Europäische Patentamt versucht, dem Anmelder zusätzliche Recherchengebühren aufzuerlegen. Ferner ist es bei einer deutschen Patentanmeldung im Gegensatz zu einer europäischen Patentanmeldung möglich, bis etwa einen Monat nach dem Erteilungsbeschluss eine Teilanmeldung einzureichen, was vorteilhaft ist, wenn sich weitere Aspekte Ihrer Erfindung bei der wirtschaftlichen Umsetzung als wichtig herausstellen (das Europäische Patentamt beschränkte mit Wirkung zum 1. April 2010 das Recht auf die Teilanmeldung entscheidend).

Da es möglich ist, den Prüfungsantrag erst nach sieben Jahren zu stellen und zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt vor Patenterteilung eine Teilanmeldung einzureichen, ist die deutsche Patentanmeldung nach wie vor sowohl für deutsche und europäische Firmen als auch für außereuropäische Firmen eine überlegenswerte Alternative oder Ergänzung zur europäischen Patentanmeldung. Darüber hinaus fallen bei einer deutschen Patentanmeldung wesentlich niedrigere Amtsgebühren an. Selbstverständlich kann bei sehr wichtigen Erfindungen eine deutsche Patentanmeldung zusätzlich zu einer europäischen Patentanmeldung eingereicht werden, um sich alle Optionen für die Zukunft offenzuhalten.