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12. Dezember 2014: Videostreaming-Patent: Max Sound klagt mit Arnold Ruess und Wittmann Hernandez gegen YouTube

Das US-Unternehmen Max Sound hat Anfang Dezember beim Landgericht Mannheim Klage gegen Google und seine Tochter YouTube eingereicht. Es geht um die Verletzung eines Videostreaming-Patents, das auf einer Erfindung der kalifornischen VSL Communications beruht.

Das Patent bezieht sich auf Videokompression in das Format H.264. Die Klage richtet sich insbesondere gegen das Google-Betriebssystem Android sowie Smartphones der Nexus-Reihe, Chromebooks und Chromecasts. Die Kläger werfen Google vor, bei Verhandlungen zu einer gescheiterten Übernahme von VSL 2010 Einblicke in die Technik bekommen zu haben und sie nun ohne Lizenz zu nutzen. Max Sound ist inzwischen Inhaber der Lizenz.

Max Sound und VSL haben bereits in den USA Klagen gegen Google und Youtube eingereicht, ein Verhandlungstermin wurde noch nicht festgelegt. Auch in Deutschland waren die Kläger bereits im September 2014 gegen mögliche Patentverletzer vorgegangen. Während der Internationalen Funkausstellung in Berlin erließ das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen zwei Anbieter von Android-Produkten.

Die Smartphones und Tablets der Marke Storex des französischen Herstellers Pact Electronique und des chinesischen Herstellers Shenzhen KTC wurden vom Gerichtsvollzieher sichergestellt. Die beiden Unternehmen sind bisher nicht gegen die Verfügung vorgegangen.

Vertreter Max Sound
Arnold Ruess (Düsseldorf): Dr. Bernhard Arnold, Cordula Tellmann-Schumacher, Hannes Obex
Wittmann Hernandez (München): Yorck Hernandez

Vertreter Google/YouTube
Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan (Mannheim): Dr. Marcus Grosch – aus dem Markt bekannt

Landgericht Mannheim, 2. Zivilkammer
Dr. Holger Kircher (Vorsitzender Richter)

Quelle: Juve 12. Dezember 2014

10. September 2014: Android unter Beschuss: ARNOLD RUESS und WITTMANN HERNANDEZ unterbinden für VSL und Max Sound Verkäufe von Smartphones und Tablets


Die VSL Communications und die Max Sound Corporation sind mit zwei einstweiligen Verfügungen gegen den Vertrieb von Android-Produkten durch ausländische Firmen in Deutschland vorgegangen. Das zugrunde liegende Patent ist auf sämtliche Produkte auf dem Markt anwendbar, die den Standard H.264 für Videokompression benutzen. Dazu gehört insbesondere das Google-Betriebssystem Android.

Die börsennotierte kalifornische Gesellschaft Max Sound Corp., Erfinderin des Max-D HD Audio Standards, ist Inhaberin einer weltweiten Lizenz des Patents EP 2 026 277 der VSL Communications Gruppe. VSL Communications und Max Sound Corp. gingen mit ARNOLD RUESS und WITTMANN HERNANDEZ gegen Produkte der französischen Anbieterin Pact Informatique S.A. und der chinesischen Gesellschaft Shenzhen KTC Technology Co., Ltd. vor. Die Verletzung beruht darauf, dass das Google Betriebssystem Android den H.264-Standard für Videokompression verwendet. Dieser erreicht eine vielfach höhere Codiereffizienz wie der bisherige Standard H.262 (MPEG-2) und ist auch für hoch aufgelöste Bilddaten (z. B. HDTV) konzipiert.

Pact Electronique ist seit ihrer Gründung vor etwa 30 Jahren inzwischen in vielen europäischen Ländern unter der Marke "Storex" tätig. Shenzhen KTC Technology Co. Ltd. ist einer der größten Elektronikanbieter Chinas, die jährlich über 12 Millionen Einheiten, mehrheitlich für den Export, fertigen.

Die einstweiligen Verfügungen wurden beiden Unternehmen am 10. September 2014 auf der Internationalen Funkausstellung in Berlin zugestellt. Auf Antrag von VSL und Max Sound wurden alle relevanten Smartphones und Tablets von Pact Electronique und Shenzhen KTC durch Gerichtsvollzieher sicher gestellt. Gegen die einstweiligen Verfügungen, die ohne mündliche Verhandlung ergingen, kann Widerspruch eingelegt werden.

Das Vorgehen von VSL und Max Sound Corp. ist Teil einer breit angelegten, internationalen Strategie zur umfassenden Wahrung ihrer Schutzrechte. In den USA haben VSL und Max Sound bereits mehrere Klagen eingereicht, darunter zwei gegen Google und deren Tochtergesellschaften YouTube und ON2.