Marke

Ein guter Name will geschützt und gepflegt werden.

Ein Name kann durch Registrierung als Marke geschützt werden.

Gepflegt werden kann ein Name, indem auch fremde Markenanmeldungen überwacht werden und rechtzeitig Widerspruch gegen eine Eintragung einer fremden Marke eingelegt wird, die zur eigenen Marke identisch ist oder mit der eigenen Marke verwechselt werden kann.

Mit einer Marke können der Name eines Unternehmens, eines Produktes und einer Dienstleistung sowie Slogans und dergleichen geschützt werden. Neben Wort- und Bildmarken sind auch moderne Markenformen möglich, beispielsweise Hörmarken oder die Aufmachung eines Produktes. Der Vorteil einer Markenanmeldung liegt vor allem darin, dass in einem Register festgelegt ist, dass eine Marke geschützt ist, wer Inhaber der Marke ist und wer die Marke benutzen darf.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Eintragung einer Marke und erstellen ein passendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Wir unterstützen Sie selbstverständlich auch bei der Recherche nach bereits angemeldeten Marken, um Kollisionen mit bereits bestehenden Marken zu vermeiden.

Falls Sie sich vorab informieren möchten, haben wir folgende Informationen für Sie zusammengestellt.

München

Allgemeine Informationen über Marken

Mit einer Marke kann, wie allgemein bekannt ist, der Namen eines Unternehmens, eines Produktes oder einer Dienstleistung geschützt werden. Es kann selbstverständlich auch ein Logo geschützt werden. Darüber hinaus können Werbeslogans und unter gewissen Voraussetzungen die Form oder Aufmachung eines Produktes geschützt werden. Auch Farben und Farbkombinationen können unter gewissen Voraussetzungen geschützt werden.

Sofern die Verlängerungsgebühren gezahlt werden, kann eine Marke beliebig lange geschützt werden.

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Markenformen

Neben den klassischen Wortmarken und Bildmarken haben sich in den letzten Jahren weitere Markenformen etablieren können. Dazu zählen insbesondere die sogenannten Hörmarken, mit denen eine Tonfolge, ein Jingle und/oder ein Slogan geschützt werden kann. Es können auch dreidimensionale Produktgestaltungen und die Aufmachung eines Produktes geschützt werden, sofern die Gestaltung nicht ausschließlich durch die Art der Ware bedingt ist, die Gestaltung nicht ausschließlich technisch bedingt ist oder die Gestaltung der Ware nicht ausschließlich einen wesentlichen Wert verleiht.

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